Immer mehr Unternehmen erhalten Serienbriefe, in denen ein Schadenersatz wegen der Verwendung von Google Fonts geltend gemacht werden soll. Wir können hier keine Rechtsberatung und Tipps geben, wie mit diesen Schreiben umgegangen werden kann, aber auch hier gilt ja, dass Vorbeugen besser als Heilen ist. Prüfen Sie Ihre eigene Websites oder die Ihrer Kunden mit einigen wenigen Schritten auf Google Fonts! Folgen Sie einfach der Anleitung und schauen Sie sich unser kurzes Hilfevideo an.
Identifizieren von Google Fonts
Um das Vorhandensein von Google Fonts auf einer Website nachzuweisen, reicht es, den Dienst auf einer einzigen Seite zu finden. Der Nachweis der Nicht-Verwendung ist schwieriger, denn dieser muss für jede einzelne Seite erfolgen. Glücklicherweise werden Google Fonts fast immer Website-weit eingesetzt (eine wichtige Ausnahme folgt unten), so dass es meist ausreicht, die Startseite anzuschauen. Gehen Sie wie folgt vor:
- Öffnen Sie die Website
- Starten Sie die Entwickler-Tools mit dem Netzwerk-Reiter indem Sie mit rechten Maustaste in den Inhalt klicken und dann “Untersuchen” wählen.
- Löschen Sie zur Sicherheit den Verlauf und laden Sie die Seite, so dass das Consent-Tool angezeigt wird
- Geben Sie im Filter-Feld den Begriff font ein
Sie sehen dann möglicherweise folgendes:
Als generelle Regel für den Nachweis von Google Fonts gilt:
Das Auftreten der beiden Domains fonts.googleapis.com und fonts.gstatic.com belegt den Einsatz von Google Fonts. Wenn Sie diese beiden Domains nicht sehen, dann wird Google Fonts nicht eingesetzt.
Auf der Website aus dem Beispiel wird also der Dienst Google Fonts verwendet, und zwar ohne Einwilligung.
Alles getan und Google Fonts immer noch sichtbar?
Selbst wenn die Web-Agentur schwört, dass Google Fonts komplett aus dem Code entfernt wurden, kann eine Untersuchung den Dienst manchmal auf einzelnen Seiten noch nachweisen. Das liegt dann meist an folgendem Umstand:
- Google verwendet seine eigenen Fonts in Diensten wie Youtube, Google Maps oder Google Recaptcha.
- Wenn eine Website also diese Dienste verwendet, dann werden Google Fonts nachgeladen – das kann nicht verhindert werden.
In diesem Fall ist die einzige Lösung, die oben genannten Dienste erst nach Einwilligung durch den Benutzer zu laden. Das ist aber ohnehin angezeigt, da die Dienste genau wie Fonts die IP-Adresse übertragen und damit gegen die gleichen Regeln verstoßen.
Autor: Eckhard Schneider